In Deutschland sind die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ nicht rechtlich geschützt – theoretisch darf sich jeder so nennen. Wer jedoch auf Qualität, Fachwissen und geprüfte Qualifikation setzt, sollte auf zertifizierte Sachverständige achten.

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass Thorsten Lippmann nach intensiver Weiterbildung am 14. April 2025 das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) erhalten hat.

Er hat erfolgreich an den Lehrmodulen Photovoltaik Sachkunde, Typische Fehlerquellen sowie Sachverstand als Profession teilgenommen. Sowohl das Mustergutachten als auch die schriftliche Abschlussprüfung am 02.12.2024 wurden von ihm mit Erfolg abgeschlossen.

Mit diesem Zertifikat ist Thorsten Lippmann nun als DGS-zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaik offiziell bestätigt. Die Zertifizierung ist bis zum 14. April 2028 gültig.

Dieser Schritt unterstreicht nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die geprüfte Qualität im Bereich Photovoltaik-Gutachten.

 

Am 14. April 2025 erhält Thorsten Lippmann das Zertifikat als DGS-zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaik.